Kosten
Die Abrechnung erfolgt im Rahmen Ihrer privaten Krankenversicherung oder als Selbstzahler – siehe dazu auch die Informationen unter „Sektoraler Heilpraktiker“. Nehmen Sie auch dazu bitte einfach Kontakt mit uns auf.
Um eine qualitativ hochwertige Therapie zu gewährleisten, beträgt die Behandlungsdauer mindestens 30 Minuten.
Sektoraler Heilpraktiker
Aufgrund unserer Zusatzqualifikation als sektoraler Heilpraktiker (Physiotherapie) können Sie auch ohne Verordnung Ihres Arztes zu uns kommen.
Anders als bei der klassischen Physiotherapie sind wir nicht unbedingt auf eine ärztliche Verordnung angewiesen. Die zusätzliche Qualifikation ermöglicht es uns, eigenverantwortlich Erstdiagnosen zu stellen und eine eigenständige Therapie anzuordnen. Selbstverständlich bleiben wir bei Bedarf immer im Austausch mit Ihrem behandelnden Arzt.
Ihr Vorteil
- Sie können bei akuten Beschwerden oder für eine erste Einschätzung der Situation auch ohne vorherigen Arztbesuch zu uns kommen.
- Es gibt keine vorgeschriebene Therapieform, Behandlungszeit oder Anzahl der zu leistenden Behandlungen.
- Wir haben die Berechtigung, Rezepte für Selbstzahler und Privatversicherte auszustellen.
- Auch gesetzlich Versicherte sind herzlich bei uns willkommen. Wir können Ihnen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstellen.
Kostenübernahme
Diese Therapie wird ohne Verordnung vom Arzt leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Für Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung gibt es die Möglichkeit der Erstattung, sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktiker-Leistungen erstattungsfähig sind. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.